
HANSE CONSULTANTS GMBH
Das ist auch wichtig:
Information
Kaufpreis auf Anfrage. Wenn Sie in ein formales Bieterverfahren eintreten möchten, teilen Sie uns das bitte mit, damit wir das mit Ihnen besprechen können. Den Einstieg und das aktuelle Mindestgebot finden Sie hier: Bieterverfahren>. Das Password geben wir Ihnen auf Anfrage bekannt. Das Bieterverfahren ist keine Versteigerung. Der Auftraggeber entscheidet allein über die Annahme oder Ablehnung von Angeboten.
Die Höhe der einzelnen Kaufanbote werden die anderen Interessenten nicht bekannt gegeben.
In der Regel 3% des Kaufvertragspreises. In unserem Fall verlangen wir eine auf 2.25% reduzierte Provision vom Verkaufserlös plus 20% MwSt. Sollten Sie selbst einen Immobilienmakler für dieses Projekt eingeschaltet haben, unterliegt Ihnen allein die (zusätzliche) Makler-Provisionsvereinbarung. Wir subventionieren aber in diesem Fall die übliche Maklerprovision, die Sie an den Makler zu zahlen haben.
Der Verkäufer behält sich aus Abwicklungsgründen vor, von Fall zu Fall einen eigenen Makler seiner Wahl einzuschalten, was für Sie nicht provisionspflichtig ist. Wir erledigen das mit dem Makler - vorausgesetzt, dass noch keine vorherige Kontaktaufnahme von Ihnen erfolgt ist. Das gilt selbstverständlich nur wenn Sie einverstanden sind.
Eine sog. Reservierung der Liegenschaft ist nur im Wege eines Vorvertrages möglich, ausserhalb eines laufenden Bieterverfahrens. Ausnahmen bedingen grundsätzlich eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen der HANSE und dem Käufer.
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten beträgt ungefähr 1-3 Prozent des Kaufpreises und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Sollten Sie einen Makler einschalten wollen, unterliegt die Maklerprovision freien Vereinbarung ;im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften: